<VIII> wurden, nur dem Inhalt nach. Immerhin sind in diesen Bruchstücken die wesentlichen und entscheidenden Gedanken dieses Abschnitts enthalten. Weit ungünstiger sieht es um das Testament von 1768; denn von ihm sind überhaupt nur Fragmente bekannt1. Aus diesem Grunde mußten wir uns darauf beschränken, einige der wesentlichsten Stücke in Fußnoten anzuführen, doch bieten diese Proben bereits die Möglichkeit zur Vergleichung beider Testamente.

Die meisten Abhandlungen der folgenden Gruppe, die unter dem Namen „Politische Schriften“ zusammengefaßt sind, stehen mit den Politischen Testamenten von 1752 und 1768 in engstem inneren Zusammenhang. So enthält schon der Jugend-brief an den Kammerjunker von Natzmer von 1731 ein erstes politisches Programm für die Vergrößerung Preußens, an das der Abschnitt über die auswärtige Politik im Testament von 1752 gleichsam anknüpft. Der für den Herzog Karl Eugen von Württemberg verfaßte „Fürsienspiegel“ berührt sich auf das stärkste mit der Erörterung der Pflichten des Herrschers. Die Instruktionen für Borcke und Behnisch ergänzen die Ausführungen über die Prinzenerziehung.

Unmittelbar für den Thronfolger sind die nächsten drei Abhandlungen bestimmt. Denn der „Abriß der preußischen Regierung“ von 1776 enthält nichts anderes als eine knappe Zusammenfassung der Grundgedanken der Politischen Testamente. Den Anstoß zur Abfassung dieser Schrift scheint die schwere Erkrankung des Königs im Winter 1775/76 gegeben zu haben, da ein Gichtanfall dem anderen folgte und die Befürchtung eines nahen Endes bestand. Dachte Friedrich doch auch damals ernstlich daran, im Falle seines Todes seinen Bruder, den Prinzen Heinrich, mit einer Art vormundschaftlichen Regierung für den Thronfolger zu betrauen. Nur auf einzelne Kapitel, auf die auswärtige Politik und die Finanzverwaltung, beziehen sich hingegen die „Betrachtungen über den politischen Zustand Europas“ vom 9. Mai 1782, die durch die Zeitumstände veranlaßt worden sind, wie die „Betrachtungen über die preußische Finanzverwaltung“ vom 20. Oktober 1784. Beide Aufzeichnungen schließen mit einem dringlichen Appell an das Pflichtgefühl des Thronerben.

Allgemeinerer Art endlich sind die drei letzten Schriften dieser Gruppe: „Regierungsformen und Herrscherpflichten“ von 1777 und die gegen den französischen philosophischen Schriftsteller Baron Holbach und seine materialistische Weltanschauung gerichteten Streitschriften von 1770: „Kritik der Abhandlung „Über die Vorurteile“ “ und „Kritik des „Systems der Natur““, in denen Friedrich als Verteidiger der festen monarchischen Ordnung in Europa auftritt.

Den Beschluß des vorliegenden Bandes bilden die persönlichen Testamente des Königs. Das Hauptinteresse unter ihnen beanspruchen das vom 11. Januar 1752 mit seinem Kodizill vom 28. November 1757 und das vom 8. Januar 1769. Sie bilden ewmal die Ergänzung der Politischen Testamente von 1752 und 1768. Zwei-


1 Mit Ausnahme des Abschnitts über das Heerwesen, der in Bd. V mitgeteilt wird.